EAGLE RAY Sea Life + Animal Foto/Video Productions, Travelagency Martin Ruhnke

Martin Ruhnke
Geschäftsführung
Kontaktadresse: Im Dammfeld 23
50259 Pulheim
Deutschland
Phone: +49 02238 - 7822
Fax: +49 02238 - 570373
Mail: ruhnke@eagleray.eu
Steuernummer: 203/5267/1255
USt ID: DE236180613

Oliver Ruhnke
Webdesign lpic1
Mail: oruhnke@eagleray.eu

AGB's FÜR VERKAUF AGB's FÜR REISEN

Hinweis: Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Einbindung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. EAGLE RAY Sea Life + Animal Foto/Video Productions Martin Ruhnke betont ausdrücklich, dass keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten fremden Seiten besteht. Desweiteren distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der EAGLE RAY Sea Life+ Animal /Foto/Video Productions, Travelagency Martin Ruhnke für Verkaufsware.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EAGLE RAY Sea Life + Animal Foto/Video Productions, Travelagency, Martin Ruhnke (im Folgenden: EAGLE RAY) und seinen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, EAGLE RAY hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Die Darstellung des Sortiments von EAGLE RAY, auf über das Internet abrufbaren Rechnern, stellt kein Angebot iSd §§ 145 ff BGB dar. Sie ist freibleibend und unverbindlich.

(2) Indem der Kunde eine Bestellung per E-Mail an EAGLE RAY absendet, gibt er ein Angebot iSd § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird EAGLE RAY den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.

(3) Der Vertrag mit EAGLE RAY kommt zustande, wenn EAGLE RAY dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit und der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung, insbesondere der Selbstbelieferung. Die Erklärung der Annahme durch EAGLE RAY gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; der Kunde verzichtet insoweit auf diese iSd § 151 S. 1 BGB. Kann EAGLE RAY das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt.

§ 3 Lieferung, Versandkosten

(1) EAGLE RAY wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse umgehend nach eingehen der Vorauszahlung ausliefern. EAGLE RAY ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Sofern Teillieferungen von EAGLE RAY durchgeführt werden, übernimmt EAGLE RAY die zusätzlichen Portokosten.

(2) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte EAGLE RAY dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

EAGLE RAY behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Kunde hat EAGLE RAY von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat EAGLE RAY alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von EAGLE RAY nicht nachkommt, kann EAGLE RAY nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch EAGLE RAY liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Versandkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Ware durch EAGLE RAY liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. EAGLE RAY ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.

§ 5 Fälligkeit und Bezahlung

(1) EAGLE RAY akzeptiert bei Erstbestellung nur Vorauskasse. Folgebestellungen erfolgen auf Rechnung.

(2) Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Auftragsgebühren und/oder Versandkosten werden mit Vertragsschluss fällig.

(3) Kommt der Kunde in Verzug, ist EAGLE RAY berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu verlangen. Das Recht von EAGLE RAY, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EAGLE RAY anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 6 Widerruf

(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

EAGLE RAY Sea Life+Animal Foto/Video Productions,Travelagency, Geschäftsführer: Martin Ruhnke Im Dammfeld 23, 50259 Pulheim ruhnke@eagleray.eu Fax: 02238/570373

Widerrufsfolgen

(2)Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

(3) Bei Zahlungen ins Ausland werden die Überweisungsgebühren von dem zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Bis zur vollständigen Rücksendung der Ware macht EAGLE RAY von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

(4) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen a) über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind; b) über die Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt wurden (z.B. persönliche DVD's); Im Übrigen gilt § 312 d Abs. 4 BGB.

(5) Im Falle des Ausschlusses des Widerrufes und der Rückgabe gemäß § 312 d Abs. 4 BGB und gemäß § 6 Abs. 5 unserer AGB hat der Besteller bei einer Rücksendung der Ware an uns die Kosten der erneuten Versendung an ihn zu tragen.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 7 Mängelhaftung

(1) EAGLE RAY wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, während einer Gewährleistungsfrist von vierundzwanzig Monaten gemäß folgenden Regeln einstehen.

(2) Eine Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn nicht der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware offensichtliche Mängel anzeigt. Zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung der Ware entscheidend. Liegt ein Mangel vor, wird EAGLE RAY diesen nach Wahl des Kunden durch Beseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben.

(3) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist EAGLE RAY hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die EAGLE RAY zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

§ 8 Anschriften

(1) Die Rücksende- und Geschäftsadresse ist der Rechnung zu entnehmen. Geschäftsadresse + Rücksendeanschrift: siehe oben

§9 Datenschutz

(1) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten EAGLE RAY verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die in den von EAGLE RAY betriebenen Shops einkaufen und die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Telekommunikationsgesetze. Die vom Kunden erhaltenen Daten werden in erster Linie zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt.

§10 Haftung

(1) EAGLE RAY haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Körperschäden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(2) sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet EAGLE RAY nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von EAGLE RAY ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung

Reisebedingungen von EAGLE RAY Sea Life + Animal Foto/Video Productions,Travelagency Martin Ruhnke für Reisevermittlung

1. Abschluss des Reisevertrages

(Mit der Anmeldung bietet der Kunde EAGLE RAY Sea Life+Animal Foto/Video Productions,Travelagency, Im Dammfeld 23, 50259 Pulheim - nachfolgend Reiseveranstalter genannt - den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt

(2. Bezahlung

(2.1. Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von in der Regel 20% des Reisepreises fällig. Bei gesondert gekennzeichneten Angeboten gelten abweichende Anzahlungs-, Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung/Rechnung. Bei ausgewählten Spezialreisen ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtreisepreises fällig. Prämien für Reiseversicherungen werden mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Sollten dem Kunden die Reiseunterlagen bis spätestens vier Tage vor Reiseantritt nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an EAGLE RAY bzw. das vermittelnde Reisebüro. Bei Kurzfristbuchungen ab sieben Tage vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen nach Absprache mit EAGLE RAY bzw. dem vermittelnden Reisebüro. 2.2. Die Unterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter zugesandt, gegen Zahlung beim Veranstalter ausgehändigt oder gegen Nachnahme übersandt. 2.3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als drei Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig. 2.4. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, die zusätzlich anfallenden Kommunikationskosten sowie die Versandkosten der Eilzustellung an den Kunden weiter zu belasten.

3.Leistungen

(3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 3.2. Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. 3.3. Soweit eine Reise in diesem Prospekt nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Transfer, Unterbringung im Doppelzimmer, Einzelzimmer gegen Aufpreis, Verpflegung gemäß Tageszeit. Beförderung von Reisegepäck (maximal 20 kg), sowie normales Handgepäck, sofern nicht behördliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsgründe, entgegenstehen

(4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Leistungsänderung wird unwirksam, soweit die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für den Reisenden nicht zumutbar ist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten. 4.2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort. 4.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, erstattet EAGLE RAY die bis dahin geleistete Zahlung unverzüglich. 4.4. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. 4.5. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. 5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren. 5.3. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum 95. Tag vor Reiseantritt vorgenommen. Es werden dafür eine Umbuchungsgebühr von € 25,- pro Person, sowie zusätzliche Auslagen für evtl. erforderliche Telefon- und Telefaxgebühren berechnet. Kurzfristige Umbuchungen ab dem 94. Tag werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die u. a. Stornokosten an. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 5.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, haften Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis. EAGLE RAY kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Stornobedingungen für Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und Tauchkreuzfahrten, oder bei eigener Anreise Bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % p. Person Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % p. Person Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % p. Person Ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn 75 % p. Person Ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 95 % p. Person Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen = Stornoaufwand wird ermittelt und entsprechend abgerechnet, kann aber bis zu maximal 100 % p. Person betragen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingungen in den Preistabellen unseres Kataloges bzw. auf dem Angebot/ der Bestätigung. Dies gilt insbesondere bei Schiffsreisen, Linienflügen und zusätzlich gekennzeichneten Flügen außerhalb unseres Kontingents. 5.5. Sofern bei Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gelten, werden diese angewandt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. 5.6. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter, vorbehaltlich der Information durch den Kunden, bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 7.1. Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. EAGLE RAY darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten 4. ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen 8.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 8.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, -1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder -2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.4. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis € 4.100,-, übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 8.5 Ein Schadenseratzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 8.6. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Führungen, Ausflüge etc.) und die in der Ausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 8.7. Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr. 8.8. Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag nach §651c bis 651f i.V.m. §651m BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden

(9.1. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhält, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen. 9.2. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung zu. 9.3. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 9.4. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. EAGLE RAY kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.

(11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass die entsprechende Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

12. Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter solche Versicherungen vermitteln. Die Versicherungsbedingungen in vollem Wortlaut werden auf Verlangen ausgehändigt.

13. Sport- und Tauchkurse

(Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen versichern, dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm ggf. umzuschreiben.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 14.2. Über den Katalog und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

15. Allgemeines

15.1 Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. 15.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 15.3 Mündliche Absprachen sind grundsätzlich möglich, aber wir empfehlen eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarungen. 15.4 Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 15.5 Tritt EAGLE RAY nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters.

(16.Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.


last update: Dez. 2009